§ 114 JN; ߧ 58 Abs 1 AußStrG; § 140 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob auch für den vertraglich vereinbarten Kindesunterhalt das Außerstreitgericht zuständig ist.
OGH 7.8.2008, 6 Ob 165/08w
§ 114 JN; ߧ 58 Abs 1 AußStrG; § 140 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob auch für den vertraglich vereinbarten Kindesunterhalt das Außerstreitgericht zuständig ist.
OGH 7.8.2008, 6 Ob 165/08w