Zusammenfassung: Die Entscheidung des BGH befasst sich mit einem deutschen Richter, der strafrechtlich wegen der Verletzung der Anhörungspflicht in 54 Fällen verurteilt wurde. In einer Anmerkung gehen Margarethe Flora und Michael Ganner vergleichend auf die österreichische Rechtslage ein.
Rechtsgrundlagen: § 339 dStGB; § 1906 dBGB; § 70c dFGG