§ 382 Abs 1 EO
Haben beide Scheidungsteile im Scheidungsvergleich wechselseitig auf Unterhalt verzichtet, so führt dies zu einer fehlenden Beschwer im Sicherungsverfahren.
§ 382 Abs 1 EO
Haben beide Scheidungsteile im Scheidungsvergleich wechselseitig auf Unterhalt verzichtet, so führt dies zu einer fehlenden Beschwer im Sicherungsverfahren.