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Ein (zwischenzeitlicher) Unterhaltsverzicht im Scheidungsvergleich führt zur fehlenden Beschwer des Rechtsmittels im Sicherungsverfahren

Rechtsprechung Ehe- und PartnerschaftsrechtEherechta.o. Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner, Universität Linz (Bearbeitung)iFamZ 2009/171iFamZ 2009, 242 Heft 4 v. 1.7.2009

§ 382 Abs 1 EO

Haben beide Scheidungsteile im Scheidungsvergleich wechselseitig auf Unterhalt verzichtet, so führt dies zu einer fehlenden Beschwer im Sicherungsverfahren.

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