§ 94 ABGB
Hat der Unterhaltspflichtige dem unterhaltsberechtigten Ehegatten nach Aufhebung der ehelichen Hausgemeinschaft ein in seinem Alleineigentum stehendes "villenähnliches Haus" als Ehewohnung überlassen, besteht kein Anspruch auf die zusätzliche Befriedigung des luxuriösen Wohnbedürfnisses.