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Keine Stichtagsverschiebung der Witwenpension durch verspätete Antragstellung

Rechtsprechung Ehe- und PartnerschaftsrechtEherechta.o. Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner, Universität Linz (Bearbeitung)iFamZ 2009/168iFamZ 2009, 241 - 242 Heft 4 v. 1.7.2009

§ 258 Abs 1 ASVG

In der vorliegenden Entscheidung stellt der OGH in Anlehnung an seine bisherige Rechtsprechung klar, dass eine verspätete Antragstellung einer Hinterbliebenenpension zu keiner Stichtagsverschiebung führe.

OGH 10 ObS 12/09a

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