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Keine operativen Maßnahmen bei Transsexualität für Namensänderung erforderlich

Rechtsprechung Grundrechte und FamilieMenschenrechteUniv.-Prof. DDr. Christian Kopetzki, Universität Wien; Markus Vasek (Bearbeitung)iFamZ 2009/138iFamZ 2009, 196 Heft 4 v. 1.7.2009

§ 16 PStG; Art 8 EMRK

In der vorliegenden Entscheidung stellt der VwGH fest, dass für eine Namensänderung der schwerwiegende operative Eingriff einer genitalverändernden Operation keine notwendige Voraussetzung darstelle.

VwGH 2008/17/0054; VwGH 95/01/0061

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