§ 78 AußStrG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob in einem Unterhaltsverfahren Kostenersatzpflicht für den Antragsteller/Antragsgegner eintritt, sobald die Volljährigkeit erreicht wird.
OGH 28.9.2007, 9 Ob 71/06s
§ 78 AußStrG
Der OGH hatte zu entscheiden, ob in einem Unterhaltsverfahren Kostenersatzpflicht für den Antragsteller/Antragsgegner eintritt, sobald die Volljährigkeit erreicht wird.
OGH 28.9.2007, 9 Ob 71/06s