§ 163c ABGB; § 164 ABGB
Der OGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit dem Widerruf eines Vaterschaftsanerkenntnisses und seiner Rechtzeitigkeit zu befassen, und mit der Wirksamkeit desselben Anerkenntnisses.
§ 163c ABGB; § 164 ABGB
Der OGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit dem Widerruf eines Vaterschaftsanerkenntnisses und seiner Rechtzeitigkeit zu befassen, und mit der Wirksamkeit desselben Anerkenntnisses.