§ 382 EO
Das Gericht musste sich in dieser Sache mit der Frage befassen, welchen Zweck § 382 EO verfolgt. Ist es für den Durchsetzungsanspruch maßgeblich, ob die gefährdete Partei die Sache oder eine Ausgleichszahlung gem § 94 EheG zugesprochen bekommt?