§ 188 ABGB; § 273 ABGB
Welchen Schutzzweck verfolgen die Bestimmungen über die Fürsorgepflicht des Pflegschaftsgerichts? Soll durch das Pflegschaftsverfahren auch die Interessen der Vertragspartner des Pflegebefohlenen bzw sonstiger Dritter geschützt werden?