§ 119 AußStrG; § 128 AußStrG
Unter welchen Umständen ist ein materieller Kollisionsfall iSd § 119 Satz 2 AußStrG gegeben? Genügt es, wenn die verfahrensrechtlichen Sachanträge und Äußerungen des Betroffenen mit jenen des Sachwalters nicht übereinstimmen?