§ 97 Abs 2 EheG
Die Entscheidung untersucht den Bestand einer im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung erarbeitete Scheidungsfolgenvereinbarung, im Falle einer späteren streitigen Scheidung.
OGH 22.10.2007, 1 Ob 178/07v
§ 97 Abs 2 EheG
Die Entscheidung untersucht den Bestand einer im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung erarbeitete Scheidungsfolgenvereinbarung, im Falle einer späteren streitigen Scheidung.
OGH 22.10.2007, 1 Ob 178/07v