§ 148 ABGB; § 177a ABGB; § 62 Abs1 AußStrG
Der OGH setzte sich im konkreten Fall mit 2 Elternteilen auseinander, die jeweils die Alleinobsorge für die beiden 10jährigen Kinder beantragten. Geprüft wurde hierbei insbesondere die Frage der "Bindungstoleranz" als Element der Erziehungsfähigkeit, also die Möglichkeit, Kontakte zum anderen Elternteil nicht nur zuzulassen, sondern auch zu fördern.