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Die 30-jährige Frist des § 158 Abs 3 ABGB ist analog auf den Antrag auf Rechtsunwirksamerklärung eines Vaterschaftsanerkenntnisses gemäß § 164 Abs 1 Z 3 ABGB anzuwenden

FamilienrechtiFamZ 2008/150iFamZ 2008, 310 Heft 6 v. 1.11.2008

§ 158 Abs 3 ABGB; § 164 ABGB; FamErbRÄG 2004

Der OGH setzte sich im Verfahren mit dem Hemmungstatbestand des § 158 Abs 2 ABGB auseinander und prüfte, ob dieser auch auf die Zweijahresfrist des § 164 Abs 2 ABGB anwendbar ist.

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