§ 274 ABGB; Art 4 EMRK
Grundsätzlich haben Rechtsanwälte die Verpflichtung Sachwalterschaften zu übernehmen. Eine nicht näher konkretisierte Arbeitsbelastung ist kein Ablehnungsgrund. Nur eine konkrete, extreme berufliche Belastung kann ein Unzumutbarkeitsgrund sein.
OGH 27.2.2008, 3 Ob 19/08b