vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neben Gehörverletzung muss im Verfahren außer Streitsachen auch in der Sache vorgebracht werden!

FamilienrechtRobert Fucik (Glosse)iFamZ 2007/68iFamZ 2007, 138 Heft 3 v. 1.6.2007

§ 15 AußStrG; 3 45 AußStrG

Wird im Außerstreitverfahren ein Rekurs zur Geltendmachung einer Missachtung des rechtlichen Gehörs nicht mit einer Anfechtung der Entscheidung in merito verbunden, ist eine Zurückweisung des Rekurses wegen fehlendem rechtlichen Interesse erforderlich.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!