§ 44 Abs 2 tir ROG 2001
Ob Dachbodenräume von Hofstellen für Wohnzwecke verwendet werden, ist nicht nach Maßgabe ihrer tatsächlichen Nutzung, sondern dem baurechtlich konsentierten Bestand zu beurteilen.
VwGH 28.11.2006, 2005/06/0136
§ 44 Abs 2 tir ROG 2001
Ob Dachbodenräume von Hofstellen für Wohnzwecke verwendet werden, ist nicht nach Maßgabe ihrer tatsächlichen Nutzung, sondern dem baurechtlich konsentierten Bestand zu beurteilen.
VwGH 28.11.2006, 2005/06/0136