( HGB § 1, AO § 81 ) Der Betrieb eines Unternehmens ist jedenfalls dann nicht gegeben, wenn der Schuldner als Geschäftsführer einer GmbH bloß das vertretungsbefugte Organ einer Kapitalgesellschaft ist, auch wenn er einen Anteil an der Kapitalgesellschaft hält, so dass ein Privatkonkurs des Geschäftsführers vor dem Bezirksgericht und nicht dem Landesgericht anzumelden ist. OGH 8 Ob 90/98p v. 24.08.1998.