( AngG § 26 Z 1 ) Die Vorlage einer dringenden ärztlichen Empfehlung zum Arbeitsplatzwechsel aus gesundheitlichen Gründen berechtigt den Arbeitgeber nicht, die Dienstleistung des arbeitswilligen und arbeitsfähigen Arbeitnehmers abzulehnen und die Zahlung des Arbeitsentgelts einzustellen. Bundesarbeitsgericht/BRD 9 AZR 130/97 v. 17.02.1998. (Betriebs-Berater 1998/2477, Heft 48)