Aufhebung
§ 26 stmk BauG 1995; § 23 Abs 1 Z 5 stmk ROG; Art 2 StGG; Art 7 B-VG
Der Inhaber einer benachbarten gewerblichen Betriebsanlage kann als Partei im Baubewilligungsverfahren Einwendungen gegen die „heranrückende Wohnbebauung“ geltend machen.