( ApG § 10 Abs 2 Z 1, ASVG § 136 ) Wird die Existenzfähigkeit bestehender öffentlicher Apotheken nicht beeinträchtigt, ist die Zulassung der Errichtung weiterer öffentlicher Apotheken auch dann unbedenklich, wenn die Existenz der neuen Apotheke nicht gesichert ist.
VfGH G-37/97 u.v.m. v. 02.03.1998