Heilmittelpauschalien in Betreuungsfällen gemäß § 129 Abs 5 ASVG für das Jahr 2000. Die Pauschalbeträge, die den Aufwand des aushelfenden Krankenversicherungsträgers für Heilmittel abgelten, betragen ab 1. 1. 2000 für die in der Krankenversicherung der Pensionisten teilversicherten Personen und deren Angehörige S 1.770,-, für alle übrigen Versicherten und deren Angehörige S 137,-. Amtl. VerlautbarungNr 104/1999. (SoSi 1999/1099, Heft 11)