Nach der in der Rs C-412/06 , Hamilton/Volksbank Filder ergangenen Vorabentscheidung des EuGH widerspricht es nicht der Haustürgeschäfte-RL 85/577/EWG, wenn das Widerrufsrecht des Konsumenten bei fehlender oder fehlerhafter Belehrung mit einem Monat nach vollständiger Erbringung der Leistungen aus dem langfristigen Darlehensvertrag absolut befristet ist (zu den abweichenden Schlussanträgen siehe Zak 2007/696, 402).