Hartlieb hat es unternommen, das Verbands- vom Vertragsrecht her zu denken und so eine Lücke bei der Erfassung der damit verbundenen Fragen zu schließen. Diese Aufgabe hat er gut bewältigt.
Hartlieb hat es unternommen, das Verbands- vom Vertragsrecht her zu denken und so eine Lücke bei der Erfassung der damit verbundenen Fragen zu schließen. Diese Aufgabe hat er gut bewältigt.