HKÜ Art 13
Das HKÜ verlangt nicht die Rückführung des Kindes in die Obhut des zurückgebliebenen Elternteils, sondern in das Staatsgebiet des bisherigen Aufenthaltsstaats. Die jüngste OGH-Rsp (zB 2 Ob 103/09z = Zak 2009/574, 356 [Fucik]) geht deshalb davon aus, dass das Rückführungshindernis der Kindeswohlgefährdung (Art 13 Abs 1 lit b HKÜ) restriktiv anzuwenden ist.