Entscheidungsbesprechung von Dr. Ernst Eypeltauer, Linz, zu OGH 23.01.2002, 9 ObA 285/01d, ARD 5370/10/2003. Nach Ansicht des Autors könne dem OGH weder im Ergebnis noch von der Begründung her gefolgt werden, weil laufendes Entgelt und Abfertigung in keinem rechtlichen und sachlichen Zusammenhang stünden, sodass bei einem Günstigkeitsvergleich nicht der auf dem überkollektivvertraglichen Entgelt beruhende Pensionsanspruch mit der nicht dem Kollektivvertrag entsprechenden Abfertigung verglichen werden dürfe. (DRdA 2003/46, Heft 1)