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Grundentgelt bei Arbeitskräfteüberlassung

ArbeitsrechtARD 5428/4/2003 Heft 5428 v. 26.8.2003

§ 10 Abs 1 AÜG - Für die Ermittlung des angemessenen ortsüblichen Entgelts ist auf einen möglichst sacheinschlägigen Kollektivvertrag sowie auf die ortsübliche Überzahlung des kollektivvertraglichen Mindestentgelts abzustellen. Dabei ist nicht nur ein Durchschnittswert heranzuziehen, sondern - unter Ausscheidung von extremen Abweichungen - die Bandbreite, in der diese Überzahlung erfolgt.

OGH 04.09.2002, 9 ObA 73/02d

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