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Gewährleistungsausschluss für offenkundige Mängel beim Werkvertrag?

RechtsprechungSchuldrechtZak 2006/128Zak 2006, 75 Heft 4 v. 28.2.2006

ABGB §§ 928, 1167

Der Gewährleistungsausschluss für offenkundige Mängel (§ 928 ABGB) ist bei Werkverträgen im Allgemeinen nicht anwendbar, weil solche Mängel nicht in die Vertragsgestaltung einfließen können, wenn das Werk erst später hergestellt wird.

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