Am 7. 7. 2011 hat der Nationalrat das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung der RL 2009/109/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen sowie zur Verbesserung der Transparenz bei Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien.