§ 9 Abs 1, § 80 Abs 1 BAO - Im Unterbleiben der Einforderung der Stammeinlage von den Gesellschaftern durch den Geschäftsführer liegt keine seine Haftung für Abgabenschulden auslösende Pflichtverletzung.
§ 9 Abs 1, § 80 Abs 1 BAO - Im Unterbleiben der Einforderung der Stammeinlage von den Gesellschaftern durch den Geschäftsführer liegt keine seine Haftung für Abgabenschulden auslösende Pflichtverletzung.