Begrenzung der Geschäftsführerhaftung für Abgabenschulden
§ 9 Abs 1, § 80 Abs 1 BAO - Der Haftende erfährt dann eine Einschränkung seiner Haftung, wenn er den Nachweis erbringt, welcher Abgabenbetrag auch bei einer gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger uneinbringlich geworden wäre.