Abstract: Mit der jüngsten Verfassungs-Novelle BGBl I 14/2019 sollte einerseits eine erste Entflechtung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und andererseits eine Reduktion der wechselseitigen Zustimmungsrechte von Bund und Ländern vorgenommen werden. Der vorliegende Beitrag zeigt anhand von zwei Beispielen auf, dass die beabsichtigte Reform nicht durchgängig geglückt ist.