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Fürsorgepflicht - Nachwirkung

ArbeitsrechtEntscheidungeninfas 2012, A 60infas 2012, 168 Heft 5 v. 1.9.2012

Nachwirkende Fürsorgepflichten aus dem Arbeitsvertrag können es verbieten, den Vertragsabschluss mit einem anderen Vertragspartner mit der Begründung abzulehnen, dass dieser einen nicht genehmen früheren Angestellten beschäftigt, sofern diese Weigerung nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

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