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FLAG § 8 Abs. 6

Betriebswichtige GesetzeARD 4712/23/96 Heft 4712 v. 16.1.1996

(FLAG § 8 Abs. 6) Die Feststellung des Behinderungsgrades eines Kindes, für das erhöhte Familienbeihilfe nach § 8 Abs. 4 FLAG beantragt worden ist, hat auf dem Wege der Würdigung ärztlicher Sachverständigengutachten zu erfolgen, ohne daß den Bekundungen des anspruchswerbenden Elternteils dabei entscheidende Bedeutung zukommt. VwGH 95/13/0134 v. 20.09.1995. (Beschwerde abgewiesen)

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