( FinStrG § 35, § 11 ) Benutzt eine Person in Österreich den Hubschrauber eines Ausländers, der diesen Hubschrauber in Österreich verwendet und stationiert, und unterstützt diese Person den Ausländer bei der Stationierung und Wartung des Hubschraubers, ohne sich um die zollrechtlichen Belange zu kümmern, verantwortet sie als Beitragstäter die fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben. VwGH 97/16/0083, .. v. 18.12.1997. (Beschwerden abgewiesen)