( VStG § 9, AZG § 28 ) Die Bestellung eines Filialleiters zum verantwortlichen Beauftragten ist für Belange des AZG wirksam, wenn sich sein Verantwortungsbereich auf alle für die Einhaltung der Arbeitszeit zur Anwendung gelangenden Vorschriften erstreckt.
VwGH 95/11/0088 v. 07.10.1997