( ABGB § 1502, ASVG § 363, § 175 ) Eine kollektivvertragliche Verfallsfrist ist auch auf Schadenersatzansprüche anzuwenden, die daraus erwachsen, dass ein Dienstgeber seiner Verpflichtung zur Meldung eines Arbeitsunfalls nicht nachgekommen ist.
OGH 9 Ob A 163/97d v. 26.11.1997