( FLAG § 2 Abs 5 ) Für das Kind eines Bosniers besteht bei mangelnder Haushaltszugehörigkeit kein Anspruch auf Familienbeihilfe, auch wenn das Kind im Haus der Eltern in Bosnien lebt und diese in Österreich lediglich über eine Firmenunterkunft verfügen.
VwGH 98/14/0007 v. 28.10.1998