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Fahrten zwischen mehreren Dienstorten

Lohnsteuer und AbgabenARD 4777/47/96 Heft 4777 v. 20.9.1996

(EStG § 16 Abs 1 Z 6) Aufwendungen für Fahrten, die der Abgabepflichtige zwischen verschiedenen Dienstorten und Arbeitgebern zurücklegt, sind auch dann nicht unter dem Gesichtspunkt des Bestehens mehrerer Dienstverhältnisse nach § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 durch Verkehrsabsetzbetrag bzw. Pauschbeträge abgegolten, wenn einer der beiden Dienstorte auch der Wohnort des Steuerpflichtigen ist.

VwGH 94/15/0109 v. 22.02.1996

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