(EStG § 15 Abs 2, § 26 Z 4, § 16 Abs 1 Z 6) Fahrten eines Arbeitnehmers mit dienstgebereigenem Kfz von seiner Arbeitsstätte am Wohnort zu einer weiteren Arbeitsstätte sind als Privatfahrten zu qualifizieren und lösen die Sachbezugsbesteuerung für Privatnutzung des Dienst-Kfz aus.
VwGH 96/14/0033 v. 16.07.1996