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Fahrlässige Abgabenverkürzung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ohne Umsatzsteuer

Lohnsteuer und AbgabenARD 5159/19/2000 Heft 5159 v. 6.10.2000

( § 4 Abs 3 EStG, § 8, § 34 FinStrG ) Werden in einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Einnahmen ohne Umsatzsteuer, die Ausgaben jedoch mit Vorsteuer ausgewiesen, wobei der Vermerk „brutto“ angebracht war, stellt dies bei einem Rechtsanwalt eine fahrlässige Abgabenverkürzung an Einkommensteuer dar.

VwGH 25.01.2000, 94/14/0031

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