Urteil
Stellungnahme des Betriebsrats zu beabsichtigter Kündigung
Der Arbeitgeber tätigte bisher etwa 5 Kündigungen pro Jahr, die alle personenbezogen waren, also Beendigungen, denen immer ein disziplinäres oder sonst pflichtwidriges Verhalten der Arbeitnehmer vorausging. Der Betriebsrat gab zu den bisherigen Kündigungen stets eine schriftliche Stellungnahme des Wortlauts "… enthält sich der Betriebsrat der Stimme" ab.