Durch die letzte Novellierung des JASG im Jahr 2004 (BGBl I 2004/77) wurden die Schulentlassjahrgänge bis 2005 bzw die Ausbildungsjahre bis 2005/2006 erfasst. Um Jugendlichen aus den nachfolgenden Schulentlassjahrgängen bzw Ausbildungsjahren ebenfalls Ausbildungsplätze in Lehrgängen nach dem JASG zur Verfügung stellen zu können, war eine Verlängerung der Maßnahmen des JASG erforderlich.