Am 22. 2. 2006 hat CEIOPS, das Level-3-Komitee der europäischen Versicherungs- und Pensionsfondsaufsichtsbehörden, das sog Budapest-Protokoll verabschiedet. Es regelt die Zusammenarbeit der zuständigen Aufsichtsbehörden iZm dem grenzüberschreitenden Verkehr von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und ist auf der Website von CEIOPS, www.ceiops.org , abrufbar (Stand: 10. 8. 2006)1).