( EStG § 67 Abs 7 ) Eine lohngestaltende Vorschrift muss Regelungen enthalten, die die Höhe einer Prämie für Verbesserungsvorschläge zumindest bestimmbar festlegt und sie nicht von einem Übereinkommen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (allenfalls unter Beiziehung eines vorhandenen Betriebsrats) abhängig macht. VwGH 93/14/0190 v. 27.01.1998. (Beschwerde abgewiesen)