( EStG § 38 Abs 1 ) Ist für eine volkswirtschaftlich wertvolle Erfindung eines Steuerpflichtigen kein patentrechtlicher Schutz eingetreten, kann für die von ihm erzielten Lizenzeinkünfte der Hälftesteuersatz nicht gewährt werden. Es ist nicht allein entscheidend, ob eine volkswirtschaftlich wertvolle Erfindung vorliegt, sondern diese Erfindung muss auch patentrechtlich geschützt sein. VwGH 93/15/0044 v. 22.01.1997. (Beschwerde abgewiesen)