( ABGB § 1151, § 1438, EStG § 67 Abs 8, § 78 ) Wird das Bestehen eines Dienstverhältnisses erst im Arbeitsgerichtsprozess rechtskräftig festgestellt, kann die vom nachgezahlten Bruttolohn abzuführende Lohnsteuer nicht schon vorher als Gegenforderung im Prozess geltend gemacht werden.
OLG Wien 7 Ra 123/96a, 7 Ra 124/96y v. 26.06.1996