( EStG § 2 Abs 3 ) Auch bei der Verbauung eines Schlossparks mit Garconnieren, Errichtung einer Reithalle und Adaptierung eines denkmalgeschützten Schlosses für „Gastronomie, Ausstellungen, Symposien“ können eine zweifellos erforderliche längere Vorbereitungsphase für die Frage, ob ein wirtschaftlicher Gesamterfolg innerhalb vertretbarer Zeit erzielt wird, und der während dieser Vorbereitungsphase zu tragende Aufwand keinesfalls außer Betracht bleiben. VwGH 96/13/0041, 0042 v. 27.08.1998. (Beschwerden abgewiesen)