BMF v. 30.11.1998
Werden auf einem bebauten Grundstück, für das die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, Erweiterungen vorgenommen, weiters ca. 12 Eigentumswohnungen errichtet und anschließend veräußert, kann diese Änderung der Bewirtschaftung eine Steuerpflicht nach § 30 EStG nicht auslösen.