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EStG 1972 § 37 Abs 2

Lohnsteuer und AbgabenARD 4850/31/97 Heft 4850 v. 4.7.1997

( EStG 1972 § 37 Abs 2 ) Ein aus der Auflösung einer Rentenschuld erzielter Gewinn kann nicht Einkünften einer Entlohnung für eine Tätigkeit, die sich über mehrere Jahre erstreckt, gleichgestellt werden; der Hälftesteuersatz ist nicht anwendbar. VwGH 93/15/0007 v. 18.12.1996. (Beschwerde abgewiesen)

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